Fruchtsaftgetränke
Die Fruchtsaftgetränke zählen zu den Erfrischungsgetränken. Sie haben einen geringeren Fruchtanteil als Fruchtnektare. Auch hier ist der Mindestfruchtanteil vorgeschrieben, er liegt zwischen 6 und 30%. Bei Traubenfruchtsaftgetränken beträgt er mindestens 30%. Bei Orangenfruchtsaftgetränken wird oft 20% Fruchtsaftanteil erreicht.
