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Fruchtsaftgetränke

Die Fruchtsaftgetränke zählen zu den Erfrischungsgetränken. Sie haben einen geringeren Fruchtanteil als Fruchtnektare. Auch hier ist der Mindestfruchtanteil vorgeschrieben, er liegt zwischen 6 und 30%. Bei Traubenfruchtsaftgetränken beträgt er mindestens 30%. Bei Orangenfruchtsaftgetränken wird oft 20% Fruchtsaftanteil erreicht.

Mineralquelle Zurzach AG – Wasenstrasse 1 – 5330 Bad Zurzach – 056 269 66 77